In der Gastronomie gilt die 2G-Regel-Plus (Zutritt oder Teilnahme nur für Geimpfte und Genesene) Dies gilt auch für die Außengastronomie. Eine Ausnahme gibt es für Geboosterte, sie sind von der Testpflicht befreit. Für das To-Go-Geschäft ist kein 2G-Plus-Nachweis erforderlich.